Erlaubnis für Listenhunde

Wir möchten hier nochmal darauf hinweisen, dass man in Rheinland Pfalz und auch in vielen anderen Bundesländern, VOR der Anschaffung eines

  • American Staffordshire Terrier,
  • Staffordshire Bullterrier und
  • Pit Bull,

eine Erlaubnis zur Haltung eines solchen Hundes vom zuständigen Ordnungsamt benötigt! Ohne Erlaubnis hält man einen solchen Hund illegal! Bevor ein solcher Hund gekauft wird und einziehen kann, ZUERST zum Ordungsamt.


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