Deutscher Tierschutzbund

Katzenschutzverordnung ab 01.07.2025

Katzenschutzverordnung für Frankenthal ab 01.07.2025


Kennzeichnungs- und Kastrationspflicht

Damit eigene und andere Katzen optimal geschützt werden, müssen Halter freilaufender Katzen folgende Punkte beachten:

> Kennzeichnung und Registrierung: Katzen mit unkontrolliertem Freigang müssen mit einem Mikrochip versehen und in einem privaten Haustierregister (zum Beispiel „Tasso“ oder "FindeFix") registriert werden.

>Unfruchtbarmachung: Katzen mit Freilauf müssen kastriert oder sterilisiert sein, um die Fortpflanzungskette zu unterbrechen.

>Für Wohnungskatzen, die keinen unkontrollierten Freilauf erhalten, sondern sich in gesicherten Bereichen wie katzensicheren Gärten oder Balkonen bewegen, besteht daher weder eine Verpflichtung zur Unfruchtbarmachung noch zur Kennzeichnung und Registrierung.

Herzlich willkommen beim Frankenthaler Tierschutzverein 1906 e.V.

Der Frankenthaler Tierschutzverein ist ein eingetragener gemeinnütziger Verein und Mitglied im Deutschen Tierschutzbund. Seine ehrenamtliche Tätigkeit dient ausschließlich dem aktiven Tierschutz. Gegründet im Jahre 1906 ist er der älteste Tierschutzverein der Pfalz.

"Tierschutz fängt da an, wenn´s für andere unbequem wird."
(Simone Jurijiw, 1. Vorsitzende)

 

 

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