Deutscher Tierschutzbund

Erlaubnis für Listenhunde

12.04.2019

Wir möchten hier nochmal darauf hinweisen, dass man in Rheinland Pfalz und auch in vielen
anderen Bundesländern, VOR der Anschaffung eines
American Staffordshire Terrier,
Staffordshire Bullterrier und
Pit Bull,

eine Erlaubnis zur Haltung eines solchen Hundes vom zuständigen Ordnungsamt benötigt!
Ohne Erlaubnis hält man einen solchen Hund illegal!
Bevor ein solcher Hund gekauft wird und einziehen kann, ZUERST zum Ordungsamt.

 

 


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